Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.08.2003 - 9 WF 133/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reisekostenentschädigung als gerichtliche Auslagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 121 Abs. 1 Nr. 1a § 127 Abs. 2
Erstattung von Reiseentschädigungen der armen Partei; Anfechtung der Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf die Reisekosten durch die Staatskasse
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 14.02.2003 - 16 F 244/02
- OLG Brandenburg, 04.08.2003 - 9 WF 133/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 63
- FamRZ 2004, 708 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 01.07.1997 - 7 WF 1873/97
Beschwerderecht der Staatskasse gegen Anordnung der Erstattung von Reisekosten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74
Reiseentschädigung an mittellose Partei
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05
Erstattung von Reisekosten der bedürftigen Partei
a) Es entspricht spätestens seit der erwähnten Entscheidung des BGH vom 19.03.1975 (…a. a. O.) zu Recht herrschender Auffassung (…vgl. u. a. Zöller/ Philippi, a. a. O.;… Thomas/Putzo, a. a. O.; OLG Brandenburg vom 04.08.2003, NJW-RR 2004, 63), dass die richterliche Entscheidung über das Gesuch einer mittellosen Partei um Reiseentschädigung ein Akt der Rechtsprechung ist. - OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17
Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden …
Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Reiseentschädigung handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um einen Akt der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2004, 63; LAG Düsseldorf MDR 2005, 1378;… Schneider, JVEG, 2. Aufl., Anhang 5 "VwV-Reiseentschädigung" Rdn. 5). - OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 77/05
Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten nach Bewilligung von …
Die Entscheidung über die Bewilligung einer Reiseentschädigung der Partei ist ein Akt der Rechtsprechung im Rahmen der Prozesskostenhilfe und als solcher nach § 127 ZPO beschwerdefähig (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2004, 63, 64 m. w. N.).